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Nutzung der Warenzeichen

KEITH® WALKING FLOOR® Richtlinien zur Nutzung der Warenzeichen

Richtlinien zur Nutzung der Warenzeichen
Das WALKING FLOOR Warenzeichen kann nur benutzt werden, wenn es sich auf spezielle Materialfördersysteme bezieht, die von KEITH Mfg. Co. entworfen und hergestellt worden sind. Es ist nicht ordnungsgemäss, das WALKING FLOOR Warenzeichen zur Beschreibung anderer Systeme zu verwenden. KEITH und WALKING FLOOR sind weltweit eingetragene Warenzeichen von KEITH Mfg. Co. Als geistiges Eigentum sind sie für die Gesellschaft und ihre verbundenen Unternehmen äusserst wertvoll. Marken und Warenzeichen müssen korrekt genutzt werden. Wir fordern Sie auf, die Richtlinien für die Verwendung aller unserer Warenzeichen zu befolgen.

Vorschriften für die ordnungsgemässe Verwendung der Warenzeichen Warenzeichen sind AdjektiveVerwenden Sie eine Marke oder Warenzeichen immer als Adjektiv, das von dem entsprechenden Substantiv begleitet wird. Da es sich um ein Adjektiv handelt (Wort, das zur Identifizierung und Beschreibung dient), können Warenzeichen nicht in den Plural gesetzt oder als Possessivpronomen verwendet werden. Die WALKING FLOOR Warenzeichen stehen hauptsächlich in Verbindung mit den folgenden Substantiven: System, Materialfördertechnik, Entlader, Entladesystem, Förderer, Fördersystem, Anlage, etc.

Verändern Sie kein Warenzeichen
Sie müssen stets die korrekte Schreibweise befolgen und die Warenzeichen und Logos in der für sie vorgesehenen Form kennzeichnen. Neben dem Namen sind viele Schriftarten der Logo-Typen markenrechtlich geschützt. Aus diesem Grund ist es untersagt, Veränderungen an Logos zu durchzuführen, auch nicht am Schriftsatz.

 

Verwendung an der auffälligsten Stelle
Das Warenzeichen-Symbol muss an die auffälligste Stelle gesetzt werden (Überschriften, Kopfzeilen, Etiketten, Broschüren, Beschilderung, Webseiten, Datenblätter, Kostenvoranschläge, etc.).

Erste Verwendung im Text
Das Warenzeichen-Symbol muss dann gesetzt werden, wenn die Marke zum ersten Mal im Text genannt wird, auch wenn das Symbol bereits gemäss der zuvor genannten Vorschrift „Verwendung an der auffälligsten Stelle“ aufgeführt worden ist.

Hinweis zum Eigentum der Warenzeichen
Die Warenzeichen von KEITH Mfg. Co. müssen in Form einer Fussnote, deren Schriftgrösse nicht kleiner als 6-Pkt sein darf, erläutert werden. In der Regel erscheint dieser Verweis am Ende eines Dokuments oder Werbeanzeige oder auf der Rückseite einer Broschüre bzw. Faltblatts.
Der Verweis kann auch an anderen Stellen erscheinen.

Korrekte Zuordnung der WarenzeichenIn der Regel wird wie nachstehend erläutert auf das Eigentum der Warenzeichen hingeweisen:
1. Verwendung des Warenzeichen-Symbols (® und ™) rechts neben der Marke. Hochgestellte Schriftsätze werden bevorzugt. Wenn keine hochgestellte Schrift zur Verfügung steht, müssen die Symbole in Klammern gesetzt werden: (R) oder (TM). 2. Der Hinweis zum Eigentum der Warenzeichen muss wie folgt formuliert werden:KEITH & WALKING FLOOR sind weltweit eingetragene Warenzeichen von KEITH Mfg. Co.

Sollten Sie Fragen zur Verwendung unserer Marken und Warenzeichen haben, dann wenden Sie sich bitte an mediadept@keithwalkingfloor.com.