| Richtlinien
zur Nutzung der Warenzeichen
Das WALKING FLOOR Warenzeichen kann
nur benutzt werden, wenn es sich auf spezielle
Materialfördersysteme bezieht, die von
KEITH Mfg. Co. entworfen und hergestellt worden
sind. Es ist nicht ordnungsgemäss, das
WALKING FLOOR Warenzeichen zur Beschreibung
anderer Systeme zu verwenden. KEITH und WALKING
FLOOR sind weltweit eingetragene Warenzeichen
von KEITH Mfg. Co. Als geistiges Eigentum sind
sie für die Gesellschaft und ihre verbundenen
Unternehmen äusserst wertvoll. Marken und
Warenzeichen müssen korrekt genutzt werden.
Wir fordern Sie auf, die Richtlinien für
die Verwendung aller unserer Warenzeichen zu
befolgen.
Vorschriften
für die ordnungsgemässe Verwendung
der Warenzeichen Warenzeichen
sind AdjektiveVerwenden Sie eine Marke oder
Warenzeichen immer als Adjektiv, das von dem
entsprechenden Substantiv begleitet wird. Da
es sich um ein Adjektiv handelt (Wort, das zur
Identifizierung und Beschreibung dient), können
Warenzeichen nicht in den Plural gesetzt oder
als Possessivpronomen verwendet werden. Die
WALKING FLOOR Warenzeichen stehen hauptsächlich
in Verbindung mit den folgenden Substantiven:
System, Materialfördertechnik, Entlader,
Entladesystem, Förderer, Fördersystem,
Anlage, etc.
Verändern Sie kein Warenzeichen
Sie müssen stets die korrekte Schreibweise
befolgen und die Warenzeichen und Logos in der
für sie vorgesehenen Form kennzeichnen.
Neben dem Namen sind viele Schriftarten der
Logo-Typen markenrechtlich geschützt. Aus
diesem Grund ist es untersagt, Veränderungen
an Logos zu durchzuführen, auch nicht am
Schriftsatz.
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Verwendung
an der auffälligsten Stelle
Das
Warenzeichen-Symbol muss an die auffälligste
Stelle gesetzt werden (Überschriften, Kopfzeilen,
Etiketten, Broschüren, Beschilderung, Webseiten,
Datenblätter, Kostenvoranschläge,
etc.).
Erste
Verwendung im Text
Das Warenzeichen-Symbol muss dann gesetzt werden,
wenn die Marke zum ersten Mal im Text genannt
wird, auch wenn das Symbol bereits gemäss
der zuvor genannten Vorschrift „Verwendung
an der auffälligsten Stelle“ aufgeführt
worden ist.
Hinweis
zum Eigentum der Warenzeichen
Die Warenzeichen von KEITH Mfg. Co. müssen
in Form einer Fussnote, deren Schriftgrösse
nicht kleiner als 6-Pkt sein darf, erläutert
werden. In der Regel erscheint dieser Verweis
am Ende eines Dokuments oder Werbeanzeige oder
auf der Rückseite einer Broschüre
bzw. Faltblatts. Der
Verweis kann auch an anderen Stellen erscheinen.
Korrekte
Zuordnung der WarenzeichenIn der Regel
wird wie nachstehend erläutert auf das
Eigentum der Warenzeichen hingeweisen:
1. Verwendung des Warenzeichen-Symbols (®
und ™) rechts neben der Marke. Hochgestellte
Schriftsätze werden bevorzugt. Wenn keine
hochgestellte Schrift zur Verfügung steht,
müssen die Symbole in Klammern gesetzt
werden: (R) oder (TM). 2. Der Hinweis zum Eigentum
der Warenzeichen muss wie folgt formuliert werden:KEITH
& WALKING FLOOR sind weltweit eingetragene
Warenzeichen von KEITH Mfg. Co.
Sollten Sie Fragen zur Verwendung unserer Marken
und Warenzeichen haben, dann wenden Sie sich
bitte an mediadept@keithwalkingfloor.com.
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